Regeln im PiPaPo (AGB)
Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter. Es gelten die ausgehangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wir bitten Sie, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuweisen.
Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten!
Vielen Dank! Ihr PiPaPo - Team
Allgemeines
- Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse und unseren Informationsblättern zu entnehmen.
- Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
- Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Eine Nutzung außerhalb der Benutzungsregeln kann zu Verletzungen führen.
- Filmen und fotografieren ist in unserer Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen jedoch nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.
Keine Aufsichtspflicht/ Betreuung
- Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, das Kind hat das zehnte Lebensjahr vollendet und das entsprechende Einverständnis und Haftungsfreistellungsformular wurde von einem erwachsenen Aufsichtspflichtigen unterschrieben.
- Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsichts- und Betreuungspflicht.
- Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z.B. Basteln, etc.).
- Auch wenn Mitarbeiter die Halle kontrollieren, wird damit eine Aufsicht- und Betreuungspflicht nicht begründet!
Benutzung der Spielgeräte - keine Saltos! / Außenbereich
- Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind / den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
- An Netzen (z.B. Trampolin) darf nicht hochgeklettert werden.
- Die Trampoline dürfen wegen Verletzungsgefahr nur mit einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten!
- Die Elektro-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden.
- Das Laufen auf der Fahrbahn, die Nutzung der Fahrzeuge als „Boxautos“ und das Anschieben der Fahrzeuge bei laufendem Motor ist streng untersagt.
- Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahre dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkinder-Müttern aus dem Bereich verwiesen werden.
- Außenbereich: Das Klettern auf die Bäume oder den Zaun ist absolut verboten!
- Die Benutzung der Fluchttüren ist außerhalb eines Notfalls absolut verboten!
- Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z. B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).
Unfallmeldung
- Wichtig! Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind unverzüglich an der Eingangskasse zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert.
Bekleidung
- Aus Hygienegründen sollten Socken, am besten Stoppersocken oder auch Gymnastikschläppchen, getragen werden.
- Socken können Sie an der Kasse preiswert erwerben.
- Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme, sporttaugliche Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reißverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden.
- Bitte Anhänger, Ketten, sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen. !Achtung sehr gefährlich!
Speisen und Getränke / Rauchen / Alkohol
- Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Allergiker- und Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen. Bei Allergien und Unverträglichkeiten sprechen Sie uns bitte an. Wir gehen, wenn es organisatorisch möglich ist, gern auf alle Wünsche ein.
- Im PiPaPo gilt Kaugummiverbot!
- Essen und Trinken bitte nur an den Tischen! Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt!
- Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in der Halle, sowie auf den Toiletten das Rauchen streng verboten und nur vor dem Haupteingang erlaubt.
- Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher, es sei denn, der Verursacher kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.
- Liebe Gäste, bitte konsumieren Sie Alkohol nur in Maßen.
- Auffällig alkoholisierte Gäste werden aus der Halle verwiesen.
Verhalten/ Beschädigungen
- Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen, etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Begleitpersonen werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden.
- Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Personen in einem solchen Fall zu ermahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen.
- In besonders gravierenden Fällen, behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
- Die aufsichtspflichtigen Begleitpersonen sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten.
Kapazitätsgrenze/ Garderobe/ Fundsachen
- Sollte die zulässige Kapazität der Halle erreicht sein, so behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Dies geschieht vor allem aus feuerpolizeilichen Gründen. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
- Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber zu informieren.
- Beim Verlust des Schließfachschlüssel wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 20,-€ erhoben, es sei denn, der Verursacher kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten gar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.
- Fundsachen werden an der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt / zum örtlichen Fundbüro gebracht.
Keinen Zutritt haben
- Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitglieder).
- Personen mit Hallenverbot.
- Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).
- Besuchern mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.
Wir wünschen Euch einen schönen Aufenthalt im Hallenspielplatz PiPaPo!
Euer PiPaPo